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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - L 18 AL 295/12   

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https://dejure.org/2013,41358
LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - L 18 AL 295/12 (https://dejure.org/2013,41358)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2013 - L 18 AL 295/12 (https://dejure.org/2013,41358)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2013 - L 18 AL 295/12 (https://dejure.org/2013,41358)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - L 18 AL 295/12
    Da die Klägerin überdies nach Eintritt in die GbR beitragsfrei familienversichert ist (vgl Bescheid der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse Mittel- und Ostdeutschland vom 25. Juni 2010, bei dem es sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - um eine Statusentscheidung handelt; vgl BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R = SozR 3-2500 § 10 Nr. 9 ), war die Gewährung eines GZ auch nicht zur "sozialen Sicherung" (vgl § 57 Abs. 1 SGB III aF) erforderlich.
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - L 18 AL 295/12
    Dahinstehen kann bei dieser Sach- und Rechtslage, ob die Klägerin nach Eintritt in die GbR nach Maßgabe ihrer Mitarbeit aufgrund familienhafter Zusammengehörigkeit überhaupt selbständig tätig war oder nicht vielmehr abhängig beschäftigt (vgl zur insoweit erforderlichen Einzelfallbetrachtung BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 34/02 R - juris).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - L 18 AL 295/12
    Eine selbständige Tätigkeit wird aufgenommen, wenn erstmals eine unmittelbare, auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorgenommen wird (vgl BSG, Urteil vom 01. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R = SozR 4-4300 § 57 Nr. 1).
  • BSG, 17.08.2012 - B 11 AL 40/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - L 18 AL 295/12
    Eine inhaltsgleiche Folgevorschrift zu § 57 SGB III aF existiert nicht (vgl ausdrücklich BSG, Beschluss vom 17. August 2012 - B 11 AL 40/12 B - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 AL 4520/13
    (a) Eine selbstständige Tätigkeit wird im Bereich der Arbeitsförderung als eine planmäßig angegangene, unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung verstanden (vgl. zum Gründungszuschuss bzw. zum früheren Überbrückungsgeld BSG, Urt. v. 01.06.2006, B 7a AL 34/05 R, Juris Rn. 11; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.11.2013, L 18 AL 295/12, Juris Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2014 - L 12 AL 5178/12
    Eine selbständigen Tätigkeit wird aufgenommen, wenn erstmals eine unmittelbare, auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorgenommen wird (BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R - juris Rn. 11; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2013 - L 18 AL 295/12 - juris Rn. 16).
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